Aktuelle regulatorische Chancen und Herausforderungen

BANKEN - Aufsichtsrecht 2026 im Wandel

=> Weniger starre Detailvorgaben durch die Aufsicht. Mehr Begründungs- und Dokumentationslast bei den Instituten!


  • Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) - 9. Novelle (30.06.2026)
    - Gestaltung noch stärker prinzipienbasiert
    - Deutliche Reduzierung der Komplexität
    - Erweiterte Spielräume die Anforderungen proportional umzusetzen
    - Klarstellung und Erweiterung bisheriger Öffnungsklauseln
    - Drei Größenklassen definiert (SIs fallen künftig nicht mehr unter die MaRisk)
    - Umsetzung neuer EBA-Leitlinien zum Risikomanagement (Umwelt-Szenarioanalyse vom 05.11.2025, Interne Governance - Konsultationspapier vom 07.08.2025)

  • Wesentlichkeit von IRBA-Modelländerungen und -erweiterungen (30.03.2026)
    Finaler RTS-Entwurf der EBA - Geänderte Prüfungspraxis der EZB ab 01.10.2026
    - Vsl. weniger genehmigungspflichtige (wesentliche) Änderungen
    - Wesentliche Änderungen an internen Ratingverfahren ohne Verringerung der Kapitalanforderungen können künftig schneller umgesetzt werden

  • LSI-Stresstest 2026 (30.03.2026)
    - Methodik und Prozess vereinfacht
    - Stärkere Berücksichtigung des individuellen Risikos der Institute und des Grundsatzes der Proportionalität

  • EBA-Diskussionspapier "Vereinfachung des Kreditrisikorahmens" (09.02.2026)
    Ziel: Mehr Effizienz und weniger Komplexität im KSA und im IRBA
    (Konsultationsfrist bis 10.05.2026)

  • Bankenrichtlinienumsetzungs- u. Bürokratieentlastungsgesetz (BRUBEG), 29.01.2026
    Neuausrichtung durch die Bankenaufsicht, insbesondere bezüglich Governance, Fusionen und ESG-Risiken

  • Risiken im Fokus der BaFin 2026 (28.01.2026)
    Risiken aus 1. signifikanten Korrekturen an den internationalen Finanzmärkten, 2. dem Ausfall von Unternehmenskrediten, 3. den Gewerbeimmobilienmärkten, 4. Cyber-Vorfällen mit gravierenden Auswirkungen, 5. Konzentrationen bei der Auslagerung von IKT-Dienstleistungen, 6. unzureichender Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierungen.
    Neben den sechs Hauptrisiken für den Finanzmarkt werden drei Risiken für Verbraucherinnen und Verbraucher hervorgehoben: "Konsumfinanzierung auf Kredit", "Investitionen in Kryptowerte und der Einfluss sozialer Medien auf das Anlageverhalten", "Kosten von kapitalbildenden Lebensversicherungen".
    => TOP-Empfehlung: Intensive Vorbereitung auf die von der BaFin kommunizierte Vorgehensweise

  • BaFin-Orientierungshilfe zu IKT-Risiken beim Einsatz von KI in Finanzunternehmen (18.12.2025)


  • 2026-2028: EZB-Aufsichtsprioritäten (18.11.2025)
    Priorität 1: Resilienz der Banken gegenüber geopolitischen Risiken und makrofinanziellen Unsicherheiten stärken
    - Verantwortungsbewusster Umgang mit Risiken und solide Kreditrichtlinien
    - Angemessene Kapitalisierung und konsistente Umsetzung der CRR III
    - Umsichtige Steuerung klima- und naturbedingter Risiken
    Priorität 2: Operationelle Resilienz der Banken stärken und robuste IKT-Kapazitäten fördern
    - Robuste und belastbare Rahmen für die Steuerung operationeller Risiken
    - Mängel bei Kapazitäten für die Risikoberichterstattung und zugehörigen Informationssystemen beseitigen
    - Strategie für mittel- und langfristige Prioritäten mit Fokus auf Digitalstrategien, Governance und Risikomanagement der Banken, insbesondere im Bereich KI


  • EBA-Leitlinien zur Umwelt-Szenarioanalyse (05.11.2025)
    Systematische Integration von Nachhaltigkeitsrisiken in das Risikomanagement von Finanzinstituten; In-Kraft-Treten am 01.01.2027

  • EBA-Leitlinien zur internen Governance (Konsultation vom 07.08.2025)
    Anpassungen u.a. an die Eigenkapitalrichtlinie (CRD) und Berücksichtigung von im Rahmen der Aufsichtspraxis gewonnenen Erkenntnissen.

  • EZB-Leitfaden für interne Modelle (Aktualisierung vom 29.07.2025)
    Aktualisierung der aufsichtlichen Erwartungen an interne Modelle im Kredit-, Markt- und Kontrahentenrisiko insbesondere aufgrund der am 01.01.2025 in Kraft getretenen Änderungen an der Kapitaladäquanzverordnung (CRR III).