Aktuelle regulatorische Chancen und Herausforderungen
BANKEN
- Neuer EZB-Leitfaden zu Governance und Risikokultur (2025; Veröffentlichung in Kürze)
Die EZB legt den Schwerpunkt auf die Diversität und Effektivität der Leitungsorgane, auf die Rollen und Zuständigkeiten der internen Kontrollfunktionen, auf die Bedeutung der Risikokultur und auf die Erwartungen in Bezug auf den Rahmen für die Risikobereitschaft der Banken.
- Risiken im Fokus der BaFin 2025 (28.01.2025)
Risiken aus 1. Korrekturen an den Immobilienmärkten, 2. signifikanten Korrekturen an den internationalen Finanzmärkten, 3. dem Ausfall von Unternehmenskrediten, 4. Cyber-Vorfällen mit gravierenden Auswirkungen, 5. unzureichender Geldwäscheprävention, 6. Konzentrationen bei der Auslagerung von IT-Dienstleistungen.
Neben den sechs Hauptrisiken ist der angemessene Umgang der beaufsichtigten Institute mit den längerfristigen Trends „Digitalisierung“, „geopolitische Umbrüche“ und „Nachhaltigkeit" wichtig.
=> TOP-Empfehlung: Intensive Vorbereitung auf die von der BaFin kommunizierte Vorgehensweise
- Januar 2026: Finale Leitlinien zum ESG-Risikomanagement
08.01.2025: Die EBA veröffentlicht die Leitlinien, die ab Januar 2026 anzuwenden sind (kleine und nicht komplexe Institute bis spätestens Januar 2027) - 2025-2027: EZB-Aufsichtsprioritäten (17.12.2024)
- Priorität 1: Stärkung der Widerstandsfähigkeit gegen unmittelbare makrofinanzielle und schwere geopolitische Schocks
- Priorität 2: Zeitnahe Behebung bekannter wesentlicher Mängel
- Priorität 3: Herausforderungen der digitalen Transformation und neuer Technologien
- 2025: Bilanzkontrolle der Werthaltigkeit von Vermögenswerten
07.11.2024: Die BaFin wird in den Konzernabschlüssen 2024 schwerpunktmäßig die Werthaltigkeit bilanzierter finanzieller und nicht-finanzieller Vermögenswerte untersuchen. Von den Instituten wird erwartet, dass sie ihre Analysen transparent und nachvollziehbar dokumentieren.
=> TOP-Empfehlung: Antizipation der zu erwartenden Prüfungshandlungen bezüglich der Einbringlichkeit von Forderungen im Kreditgeschäft im Hinblick auf die Governance (Konsistenz und Widerspruchsfreiheit der getroffenen Entscheidungen und Annahmen), auf die Kredit- und Abwicklungsprozesse (Risikofrüherkennung, Intensivbetreuung, Ausfallsetzung) sowie auf die sachgerechte Abbildung in der Gesamtbanksteuerung (Liquiditätsrisiko, Bankbuchsteuerung).
- 01.01.2025: In-Kraft-Treten CRR III/CRD VI ("Basel IV")
=> TOP-Empfehlung: IRBA-Teilanwendung auf ausgewählte Risikopositionsklassen
(bei Sparkassen und Genossenschaftsbanken nachhaltige Reduzierung der Eigen-kapitalanforderungen von bis zu 27,5% im Vergleich zur Anwendung des KSA möglich)
- 09.12.2024: Wesentliche Erweiterungen und Änderungen im IRBA
Die European Banking Authority (EBA) konsultiert nach 10-jähriger Erfahrung ihre Vorschläge für Klarstellungen für genehmigungspflichtige, vorab und nachträglich anzuzeigende Sachverhalte im Falle von Internen Rating Basierenden Ansätzen.
- 26.11.2024: Aufsichtsmitteilung der BaFin
Klarstellungen für kleine und sehr kleine Kreditinstitute im Hinblick auf die Proportionalität in den Anforderungen an das Risikomanagement (MaRisk)
- 29.05.2024: Achte MaRisk-Novelle
BaFin-Rundschreiben 06/2024 (BA)
- 1. Schwerpunkt Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch (IRRBB) als Ergebnis der Fristentransformation zwischen den Zinsbindungsfristen der Aktiv- und Passivseite (Abschnitt BTR 2.3)
- 2. Schwerpunkt: Kreditspreadrisiken im Anlagebuch (neuer Abschnitt BTR 5)
- Hinweis: Fortsetzung der Verweistechnik zum europäischen Bankaufsichtsrecht
BANKEN / UNTERNEHMEN
- 26.02.2025: Nachhaltigkeit - Geplante veränderte Berichtspflichten
Die EU-Kommission plant im Rahmen einer Omnibus-Initiative eine Verordnung zur Vereinfachung von ESG-Berichtspflichten. Betroffen sind insbesondere die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD).
=> TOP-Empfehlung: Frühzeitige / laufende Begleitung der kommenden Anforderungen
Unternehmen
- 07/2022: Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG)
Das BMJ ändert das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen
=> TOP-Empfehlung: Aufbau und Etablierung von angemessenen Methoden der Krisenfrüherkennung und des Krisenmanagements (Kapital- und Liquiditätsplanung, Risikoindikatoren, Belastungsszenarien, Sanierungsoptionen, Risikomanagement)